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Benutzerdefinierte Einstellungen
WICHTIG:
Sie müssen hier keine Einstellungen
vornehmen. Diese Funktionen sind nur dann relevant, wenn Sie zusätzlich eigene
Domänen erlauben oder eigene Suchkriterien hinzufügen möchten!
Neben einer Liste von mehreren 100.000 Domainnamen die automatisch
als verboten klassifiziert sind (z.B.
http://www.playboy.com) und mehreren tausend Domainnamen die
automatisch als erlaubt klassifiziert sind (z.B.
http://www.cnn.com), verfügt der Content Filter über die
Fähigkeit Webseiten nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen, sofern Sie nicht
zu den erlaubten bzw. verbotenen Domänen gehören. Dies trifft logischer Weise
auch auf die Mehrheit der Webseiten zu.
Hinweis:
Beachten Sie, dass SiteKiosk die verschiedenen Filterlisten in einer
bestimmten Reihenfolge abarbeitet: benutzerdefinierte URLs, SiteKiosk URL-Liste,
benutzerdefinierte Suchbegriffe, SiteKiosk Suchbegriffe. Das bedeutet, dass die
Suchbegriffe nicht mehr berücksichtigt werden, wenn eine URL explizit erlaubt
oder verboten ist. Soll eine bestimmte URL geblockt werden, nutzen Sie dafür
bitte die Surfgebiet-Option von SiteKiosk und nicht die benutzerdefinierten
Suchbegriffe des Jugendschutzfilters.
1. Benutzerdefinierte Suchbegriffe
Nicht bereits klassifizierte Webseiten werden nach bestimmten Kriterien
durchsucht. Sobald ein Kriterium erfüllt ist, wird die Seite nicht angezeigt und
es erscheint ein Dialog, der Ihnen (dem Benutzer von SiteKiosk) mitteilt, warum
die Seite geblockt wurde. Die Liste kann von Ihnen um eigene Begriffe ergänzt
werden. Klicken Sie hierzu auf HINZUFÜGEN. Sie können Suchmuster auch
BEARBEITEN, bzw. ENTFERNEN.
1.1 Suchmuster
Geben Sie hier das Wort bzw. die Wortkombination ein, die gefunden werden soll.
z.B.: Pornographie. Sie können auch wahlweise einen Platzhalter (*)
verwenden, z.B. Porno*, was zur Folge hat, das Pornographie, Porno,
Pornofilm, etc. dem Suchmuster entsprechen.
Sie können auch Wortfolgen
verwenden, z.B. unter 18.
Wir weisen darauf hin, dass wir bereits für den
deutsch- und englischsprachigen Bereich einige hundert Wortkombinationen in
unserer Blockliste mitführen. Somit kann, muß aber dieser Bereich nicht von
Ihnen erweitert werden.
Wählen Sie anschließend aus, ob das Suchmuster explizit erlaubt oder verboten werden soll und in welchen Bereichen einer Seite danach gesucht werden soll.
Wie gesagt, können Sie Begriffe auch explizit erlauben. Sollte z.B. Sex* verboten
sein, dann können Sie Sexualkunde jedoch erlauben. Wenn dieser Begriff nun
gefunden werden würde, dann würde diese Seite nicht geblockt.
1.2 Dokumenten Titel
Sucht das Suchmuster im Titel eines Dokumentes. Der Titel eines Dokumentes wird
im normalen Browser in der oberen blauen Fensterleiste und beim Setzen von
Bookmarks angezeigt.
1.3 <Meta> Tags
In den sog. Meta-Tags eines HTML-Dokumentes befinden sich Informationen über den
Inhalt und Schlüsselwörter für Suchmaschinen. Meta-Tag Informationen sind auf
der eigentlichen HTML-Seite nicht sichtbar.
1.4 URL (Adresse)
Sucht das Suchmuster in der URL, also der Adresse der Webseite.
1.5 <Body> Tag
Der sichtbare Bereich einer HTML-Seite befindet sich innerhalb des Body-Tags.
Geben Sie einem Suchmuster das Flag Body-Tag, dann wird dieses Suchmuster im
sichtbaren Text einer HTML-Seite gesucht. Bitte geben Sie Wörter mit Bedacht
ein. Es macht z.B. nicht sinnvoll, den Begriff SEX in diese Option mit
einzubeziehen, da dieser Begriff auf sehr vielen Seiten vorkommt, ohne das diese
als jugendgefährdend klassifiziert werden müßten.
2. Folgende Themenbereiche verbieten
Die Content Filter Filterliste beinhaltet einige hunderttausend Domänen, die
entweder als verboten oder als erlaubt gekennzeichnet sind. Ein Großteil der
Seiten ist zusätzlich kategorisiert worden. Mit Hilfe der Checkboxen können Sie
bestimmte Themenbereiche zusätzlich erlauben bzw. verbieten.
2.1 Soft-Erotic
Inhalt, bei dem nur wenig Erotik gezeigt wird und vergleichbar ist mit dem, was
man im öffentlichen Fernsehen oder in Zeitschriften sieht
.
2.2 Rechtsradikale Inhalte
Hierunter fallen alle Seiten mit rechtsradikalen Inhalten aber auch Seiten die
gewaltverherrlichend sind.
2.3 Glücksspiel
Hierunter fallen Seiten, die Glücksspiele über das Internet mit
finanziellem Interesse anbieten.
2.4 Übersetzungsseiten
Übersetzungsseiten sind Seiten, auf denen der Benutzer die Möglichkeit hat, sich Seiten übersetzen zu lassen. Dabei werden die Inhalte von Drittseiten innerhalb der
Domäne der Übersetzungsseiten angezeigt, weshalb der Content Filter die wirklich
aufgerufene URL mitunter nicht mehr richtig erkennen kann. Aus diesem Grund sollte man Übersetzungsseiten nicht freigeben.
2.5 Chats
Hierunter fallen alle Domänen, die primär das Chatten mit anderen Teilnehmern
erlauben.
2.6 Drogen
Hierunter fallen alle Seiten, die sich mit Drogen wie Canabis, Kokain, etc.
auseinandersetzen. Aufklärungsseiten zum Thema Drogenmissbrauch sind allerdings
ausgenommen.
2.7 Anonymisierer
Anonymisierer sind Seiten auf denen der Benutzer die Möglichkeit hat, anonym durch
das Internet zu surfen. Dabei werden die Inhalte von Drittseiten unterhalb der
Domäne des Anonymisieres maskiert, weshalb der Content Filter die wirklich
aufgerufene URL nicht mehr richtig erkennen kann. Aus diesem Grund sollte man
Anoymisierer nie freigeben, da sonst der Jugendschutz umgangen werden
könnte.
Beispiel:
http://www.anonymizer.com/.
2.8 Top-Level Domains
Diese Option bezieht sich auf Top-Level Domains aus dem Pornobereich, z.B. .xxx, .sex, .porn usw.
2.9 Durch staatliche Behörden verbotene Webseiten
Bezieht sich nur auf die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
indizierten Webseiten. Rein rechtlich sollten Sie mindestens diese Kategorie sperren,
damit der Terminal in der Öffentlichkeit genutzt werden darf.
2.10 Webmail Anbieter
Hierunter fallen alle E-Mail Gateway-Anbieter, wie z.B.
http://www.hotmail.com.
2.11 Webseiten für Kinder
Bezieht sich auf Webseiten, die Inhalte für Kinder anbieten.
2.12 Alle anderen Domänen (nicht klassifiziert)
Die weitaus meisten Domänen innerhalb der Filterliste wurden noch nicht genauer
spezifiziert. Unter andere verbotene Domänen fallen alle Einträge, die generell
zu sperren sind.
Hinweis:
Diese Klassifizierung sollte im Normalfall NICHT deaktiviert werden, da sonst alle nicht näher klassifizierten Domänen freigegeben werden.
Siehe auch
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